«Akustik sollte am besten in die Planung einbezogen werden.»
Mit Stefan Frei im Gespräch, Bauführer bei LG Bau AG Werdenberg, ein Unternehmen der Gebr. Hilti AG.
Stefan Frei, welche Rolle nimmt die Akustik bei einem Bauprojekt ein?
Eine sehr grosse. Die Lärmemissionen sind heutzutage ein wichtiger Punkt, wenn es um die
Realisierung eines Neubaus oder eine Sanierung geht. Betroffene der Lärmemission sind immer Anwohnende oder Mitbewohnende des Objekts, dies führt dann zu Situationen, die oftmals in einem Rechtsstreit enden.
Ist die Akustik schon bei der Planung eines Gebäudes ein Thema?
Ja die Akustik sollte am besten in die Planung einbezogen werden. Dies kann durch ein spezielles Ingenieurbüro erfolgen. Dieser klärt die Anforderungen der verschiedensten Bewohnenden oder Anwohnenden ab. Danach können die Baumaterialen auf die verschiedenen Belastungen im Bereich der Akustik abgestimmt werden. Wir sprechen hier von Körperschall oder Luftschall. Belastungen entstehen durch verschiedenste Lärmemissionen Verkehr, Strassenlärm, Technische Anlagen in den Gebäuden, Lüftungsanlagen etc., Trittschall in Wohnungen und Treppenhäusern und Schallintensität in der Beschaffenheit der Räume (z. Bsp. in privaten oder öffentlichen Räumen). In verschiedenen Kantonen oder Gemeinden ist ein Lärmschutzgutachten oder Lärmschutznachweis mit der Baueingabe einzureichen.
Besteht das Ziel darin, Geräusche wie Schall und Hall möglichst zu vermeiden?
Ganz vermeiden kann man die Geräusche nicht. Man kann aber den Schall und Hall Intensität so mindern, dass diese vom Menschlichen Gehör nicht mehr wahrgenommen wird. Dies ist abhängig von zwei Faktoren Lautstärke und Frequenz. Wir können durch den Einsatz von geeigneten Baustoffen und Materialien in der Ausführung, diesen beiden Punkten entgegenwirken.
Was, wenn das nicht gelingt, wenn der Geräuschpegel vom oberen oder vom Nachbarn nebenan allzu störend wird?
Dann muss die Lärmemission erörtert werden. Das heisst es müssen die Ursachen gefunden werden. Dies wird mittels eines Ingenieurs für Akustik, der verschiedenste Messungen ausführt, z.Bsp. Luftschallmessungen, Trittschallmessungen Schallintensitätsmessungen etc. Wenn die Ursache gefunden ist, kann man mit verschiedenen Massnamen entgegenwirken. Das Einfachste ist die Ursache, das heisst den Lärm zu beseitigen. Wenn dies nicht möglich ist, muss die Emission auf ein erträgliches Mass reduziert werden. Dafür können Wand oder Deckenpaneelen, Akustikbilder, Säulen etc. verwendet werden.
Kann man den Geräuschpegel messen? Gibt es da Normen, wie hoch er sein darf?
Ja der Geräuschpegel kann gemessen werden. Die Masseinheit dafür sind Dezibel (Schalldruck). Diese Masseinheit ist aber nicht linear. Das heisst eine Verdoppelung der Masseinheit ist ein Mehrfaches des Lärms. Darüber hinaus können auch die Frequenzen gemessen werden, heisst zwischen hohen und tiefen Tönen zu unterscheiden. Lärmmessungen müssen immer im Empfangsraum stattfinden. Es gibt dafür Normen diese sind in der SIA 181/1 ersichtlich. Gute raumakustische Verhältnisse und geringe Hintergrundgeräusche sind für alle Menschen notwendig. Unterschieden werden muss auch zwischen Nacht und Tag. Allgemeingültige Richtwerte sind wie folgt:
- 40dB (A) untertags
- 30 dB (A) nachts
Nichts desto trotz gilt aber gesunder Menschenverstand. Es macht z.Bsp. einen Unterschied, ob jemand in der Nacht duscht oder während des Tages.
Welche Massnahmen können unternommen werden, wenn Schall, Hall oder Trittgeräusche
unerträglich erscheinen?
Wie schon in den oberen Antworten, können Schallschutzelemente eingesetzt werden.
Wandpaneelen eigen sich für die Akustik im Raum selbst und für die Reduzierung der Lärmemission der Nachbarschaft. Im Weiteren können Deckensysteme, spezielle Bodenbeläge und anderes eingesetzt werden, um den Lärmpegel zu mindern. Dazu kommt, dass bei den Paneelen an den Wänden sowie an der Decke eine optische Aufwertung des Raums entstehen kann.
Vielen Dank, Herr Frei!