Bauschäden
Was ist unter einem Bauschaden zu verstehen, und wie unterscheidet sich dieser von einem Baumangel?
Unter Baumängeln versteht man fehlerhafte Ausführungen beim Bau und bei der Sanierung eines Objekts oder eine Differenz zwischen IST-SOLL bei Bauwerken gemäss Werkvertrag. Das können beispielsweise ungeeignete Materialien oder dessen Verarbeitung sein. Es können mangelhafte Abdichtungen sein, lecke Dampfsperren von Dächern oder unzureichender Wärme- oder Schallschutz. Im Weiteren können das etwa auch unterdimensionierte Träger und Balken oder kleinere Türen und Fenster sein als vereinbart. Also der Ist-Zustand im Vergleich zum Soll-Zustand.
Bauschäden hingegen sind die Folge von Baumängeln, nachdem falsches Material verwendet oder falsch verarbeitet wurde. Bauschäden treten auch durch unvorhergesehene Einwirkungen auf, Verschleiss, Alterung oder Witterungseinflüsse. Feuchte Innenwände, Schimmelbildung, Risse im Mauerwerk und im Putz sind weitere mögliche Schäden als Folge von Baumängeln.
Wichtig ist schliesslich die Haftungsfrage. Spätestens bei Bauabnahme muss das Objekt frei von Mängeln sein. Wer Anspruch auf eine Behebung von Bauschäden hat, muss beim Unternehmer eine Mängelrüge einreichen. Rüge- und Garantiefristen sind in der SIA-ABI Norm 118 festgelegt. Dabei sind Fristen einzuhalten:
Mängelrüge: sofort
Rüge- und Garantiefrist: 2 Jahre
Verjährungsfrist: 5 Jahre
Verjährungsfrist für arglistig
verschwiegene Mängel 10 Jahre
Baumängel = Versäumnisse oder Fehler beim Bauen
Bauschäden = Folgeschäden von Baumängeln beim Bauen