Souveräne Energieversorgung Liechtensteins
Das Szenario „Team 2024“ wurde auf Basis der Energiestrategie „Aktiv 2050“ und der Analyse „LIGEN 2022“ entwickelt. Die Modellierung basiert auf Daten von 2022 und fundierten Annahmen zu Technologien und Energiemärkten bis 2040.
Das Energiekonzept „Team 2024“ ist technisch und ökonomisch realisierbar und bietet eine CO2-neutrale Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energiequellen. Kurz- und Langfristspeicher synchronisieren Angebot und Nachfrage: Kurzfristig durch die Batterien von Elektrofahrzeugen, langfristig durch Methan oder (bei Anbindung an den „European Hydrogen Backbone“) durch Wasserstoff. Dieses Portfolio minimiert den Bedarf an fossiler Energie und maximiert die Effizienz.
Die langfristige Make-Strategie zur Eigenversorgung verringert Abhängigkeiten und bietet Vorteile bei Marktkrisen, jedoch ohne von Preisrückgängen am Markt zu profitieren. Diese Unabhängigkeit ist wirtschaftlich, jedoch nicht physikalisch zu verstehen; die physische Versorgungssicherheit bleibt auf den Austausch mit Nachbarländern angewiesen.
Kostenanalysen zeigen, dass mit der Fortführung bestehender Förderungen, insbesondere für Photovoltaik, die Kosten im Szenario „Team 2024“ leicht über den erwarteten Marktpreisen liegen, jedoch innerhalb der Schwankungsbreite langfristiger Prognosen.
Das Szenario „Team 2024“ wählt einen sytemanalytischen Ansatz. Das Szenario berücksichtigt, dass im Wärmesektor und in der Mobilität durch Elektrifizierung ein Effizienzgewinn und damit in diesen Sektoren Einsparungen im Primärenergiebedarf um mehr als zwei Drittel erzielt werden sollen. Es berücksichtigt in der Optimierung die Interaktionen zwischen den konkreten Elementen im Energiesystem Liechtensteins, z.B. zwischen PV-Anlagen und e-Auto-Speichern und Stromkunden am Netz, oder mit der KVA Buchs in Bereichen von CO2, Fernwärme und Strom. Es zeigt, wie eine mögliche Lösung des Energiesystems gestaltet sein könnte. Die Realisierung bleibt eine komplexe Aufgabe. Gegenseitige Abhängigkeiten erfordern dabei langfristige Bindungen. Eine Umsetzung setzt daher eine gemeinsame Kraftanstrengung voraus, könnte aber die Dekarbonisierung deutlich schneller erreichen als passives Vertrauen auf die Europäische Politik.
Die erforderlichen Investitionen zur Realisierung von Szenario „Team 2024“ können in Bausteine gegliedert werden:
1) Ausbau Photovoltaik (ähnlich wie in der Energiestrategie vorgesehen)
2) Ausbau Windkraft im Inland (gemäss LKW wird bereits an 110 GWh p.a. gearbeitet).
3) Ausbau Windkraft im Ausland mit Nutzung ausländischer Förderungen.
4) Erschliessung verfügbarer Batterie-Speicherkapazitäten durch Ermöglichung von Vehicle-to-Grid- (V2G-) Systemen.
5) Umsetzung der Komponenten zur Langfristspeicherung, Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse, ergänzt durch Methanisierung, Speicherung von Gas in der bestehenden
Gasinfrastruktur und Erzeugung von Reservestrom mit einer lokalen Gasturbine, jeweils mit Nutzung der erzeugten Wärme im Fernwärmenetz.
Die ersten vier Bausteine sind jeweils „stand-alone“ wirtschaftlich, wobei Baustein 4 den Baustein 1 optimal ergänzt. Sie benötigen zur Umsetzung die branchenübliche Vorlaufzeit.
Baustein 5, der die Dekarbonisierung abschliesst, sollte nach Realisierung der ersten vier Bausteine zum Einsatz kommen. Weiters wird eine ausreichende Verfügbarkeit von CO2 für die Methanisierung in vollem Umfang erst nach dem Umbau der KVA-Buchs ca. 2032 erwartet. Eine endgültige Festlegung zur Ausprägung der Saisonspeicher steht daher noch nicht unmittelbar an.
Im Hinblick darauf, dass der Ausbau des europäischen Wasserstoffnetzes bis Lindau ebenfalls bis zum gleichen Zeitpunkt angekündigt ist und eventuell in diesem Netz eine saisonale Speicherung möglich sein könnte, empfiehlt es sich, konzeptionell zwei Varianten aktiv vorzubereiten mit Energieträger Methan wie in Szenario „Team 2024“ oder mit Wasserstoff*
So kann sichergestellt werden, dass die erforderlichen Schnittstellen bei Umsetzung verfügbar sind. Aus heutiger Sicht sind beide Varianten wirtschaftlich ähnlich, wobei eine Lösung mit Wasserstoffnetz durch den dann möglichen Verzicht auf Methanisierung die Komplexität erheblich reduziert und mit etwas niedrigeren Kosten verbunden ist. Der Wasserstoffpfad ist daher einer Methanisierung in jedem Fall vorzuziehen.
Landes- und Gemeindeförderung
Über das Energieeffizienzgesetz werden Massnahmen sowohl vom Land Liechtenstein wie auch von den Gemeinden gefördert
Folgende Massnahmen werden gefördert
-Wärmedämmung bestehender Bauten
-MigergieP und MinergieA zertifizierte Gebäude
-Haustechnikanlagen
-KWK-Anlagen
-Thermische Sonnenkollektoren
-Wärmepumpenboiler
-Photovoltaikanlagen
-Demonstrationsobjekte
Liechtensteins Gemeinden leisten zusätzlich einen individuellen Beitrag zu den staatlichen Förderungen. Zusätzlich zu der Landesförderung erhalten Sie von den meisten Gemeinden eine Förderung von bis zu 100% der Landesförderung bis zur jeweiligen Höchstgrenze. Bitte fragen Sie in Ihrem konkreten Fall direkt bei Ihrer Gemeinde an. Vorbehaltlich also etwaiger Änderungen, welche die Gemeinden vornehmen, finden sich die Fördersätze / Gemeindehöchstgrenzen/ etc. meist auf deren Webseiten in der Förderbroschüre.
Förderanträge
Der Förderantrag und die Vollmacht sind inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
Informationen
Weitere Informationen finden sich unter www.energiebuendel.li oder bei der Energiefachstelle info@energie(at)llv.li, +423 236 69 88
Höhere Förderungen für Wärmedämmung bestehender Bauten
Neue Verordnung trat am 24. September 2024 in Kraft
Im September 2024 beschloss Liechtensteins Regierung eine Abänderung der Verordnung über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzverordnung, EEV). Mit den beschlossenen Anpassungen werden die Förderung der Wärmedämmung bestehender Bauten deutlich erhöht und die Fördersätze pro Bauteil vereinheitlicht.
Die Förderbeiträge für Wärmedämmung nach dem Energieeffizienzgesetz (EEG), welche in der EEV festgelegt sind, wurden seit 2008 nicht mehr angehoben. Gemäss Amt für Statistik ist der Baupreisindex Region Ostschweiz zwischen April 2008 und April 2024 um 20 Prozent angestiegen. Um einen deutlichen Anreiz und ein Signal für die Bauwilligen zu geben, werden die Förderbeiträge für Fenster und Aussenwände um rund 43 Prozent angehoben. Ziel der Regierung ist es, Private und Unternehmen zur raschen Sanierung von bestehenden Bauten mit Baujahr vor 1993 zu motivieren.
Neu werden die Bauteile gegen unbeheizte Räume und Erdreich (Decken, Innenwände, Böden) vom Land mit CHF 50.- pro m2 und Bauteile gegen Aussenklima (Wand, Boden aussen, Dach und Fenster sowie Türen) mit CHF 100.- pro m2 gefördert. Gemeinden fördern zusätzlich nach eigenen Vorgaben.
Die Wärmedämmung von bestehenden Bauten ist eine der wichtigsten Massnahmen um die Eigenversorgung besonders im Winterhalbjahr zu erhöhen. Die Erhöhung und Vereinheitlichung der Förderbeiträge sollen auch dazu führen, dass das Förderangebot einfacher kommuniziert die Beratungen vereinfacht werden können.
Die angepasste Verordnung tritt am 24. September 2024 in Kraft. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind bei der Energiefachstelle des Amts für Volkswirtschaft (www.energiebuendel.li) erhältlich.