Verständlicherweise ist die Bauherrschaft interessiert, ihr Bauvorhaben ohne Verzögerung umzusetzen. Denn Zeit ist bekanntlich Geld. Doch gilt es in der kalten Jahreszeit einige Regeln zu beachten, um sich nicht dem Risiko von Folgeschäden auszusetzen.
Während früher im Winter auf dem Bau sehr reduziert gearbeitet wurde, ist es heute dank innovativer Techniken und Materialien unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Bauarbeiten fortzusetzen. Ursprünglich galt als Faustregel, dass der Bau gestoppt wird, wenn die Temperaturen unter 5 Grad Celsius fallen. Das hat vor allem auch damit zu tun, dass Beton unter 5 Grad nicht optimal aushärtet, insbesondere dann nicht, wenn Wasser im Beton gefriert.
Verschiedene Risiken
Niedrige Temperaturen bergen aber weitere Risiken, die den Hausbau beeinträchtigen oder sogar zu nachhaltigen Schäden führen können. Dazu zählen etwa kältebedingte Risse in Wasserleitungen, die sogar den Zerfall des Mauerwerks zur Folge haben können.
Ein weiterer Verursacher von Schäden beim Bauen im Winter können Schimmel- oder Algenbefall sein. Sie setzen sich im Mauerwerk fest und vermehren die Feuchtigkeit zusätzlich.
Vorsicht ist geboten
Soll ein Hausbau bei winterlichen Temperaturen unter 5 Grad Celsius ausgeführt werden, ist dies an gewisse Voraussetzungen und Massnahmen gebunden.
Bei Beton-, Putz- und Mörtelarbeiten ist grundsätzlich Vorsicht geboten, da diese Wasser enthalten, welches gefrieren könnte. Zwar gibt es Zusatzstoffe, die kälteempfindlichen Materialien zugemischt werden können, aber bei wärmeren Temperaturen weiss man sich auf der sicheren Seite. Problematisch sind auch Dämmarbeiten etwa mit Steinwolle, da diese bei Feuchtigkeit ihre Dämmwirkung verlieren können. Bei Farben und Klebstoffen besteht die Gefahr, dass sie bei kalten Temperaturen nicht binden.
Massnahmen
Ist ein kältebedingter Baustopp nicht möglich, müssen folgende Massnahmen ergriffen werden:
-Keine Arbeiten auf bereits gefrorenem oder zu kaltem Untergrund ausführen
-Fenster- und Türaussparungen mit starker Folie verschliessen
-Baustelle so gut wie möglich mit Folie abdecken
-Drainagen einrichten, damit eindringendes Wasser abfliessen kann
-Baustelle heizen und regelmässig lüften, so dass keine Schimmelbildung entsteht
Zusammengefasst gilt grundsätzlich die Empfehlung, Rohbauarbeiten um den Gefrierpunkt einzustellen. Mögliche Bauschäden respektive die Verzögerung durch Sanierungsarbeiten würden länger andauern als eine Winterpause.
Was ist machbar?
Bei Temperaturen unter 5 Grad Celsius sind das Giessen von Unterlagsböden, der Einbau von Fenstern, Türen oder Innenausbau-Arbeiten in der Regel möglich. Sie liegen im Ermessen und in der Verantwortung der zuständigen Bauleitung.
Arbeiten im Rohbau können mit Mehrkosten ausgeführt werden. Das macht aber nicht bei jedem Projekt Sinn.
Die Fachleute kennen sich aus
Abschliessend ist zu sagen, dass die Spezialisten der Bauunternehmung und der Handwerksbetriebe sowie die Bauleitung das Risiko einzustufen wissen. Sie können abschätzen, welche Arbeiten bei welchen Temperaturen ausgeführt werden können.